Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Als Vertragsbestandteil gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2021) von Fly Away Service.

1. Leistungsumfang:
Anspruch auf einen kostenlosen Shuttle-Transfer haben pro Fahrzeug maximal 4 Personen. Der Transfer muss aber mindestens 24 Stunden vorher angemeldet worden sein.
Es wird empfohlen, bei mehr als 4 Personen die Mitreisenden und das Gepäck vorab am Flughafen abzusetzen. Bei einem Transfer von mehr als 4 Personen pro Fahrzeug ist ein Aufpreis zu zahlen. Die tatsächlich zu transportierende Personenanzahl ist bei der Buchung verbindlich anzugeben. Falls zu wenige Personen angegeben werden behalten wir uns vor, den Transfer pro Zusatzperson mit 5,00 EUR zu berechnen.
Vom Shuttle-Transfer werden alkoholisierte oder randalierende Personen aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen und nicht befördert.
Die Shuttlezeiten sind 03:30 Uhr bis 0:30Uhr. Bitte beachten Sie, das die maximale Wartezeit 30 Minuten beträgt.
Außerhalb dieser Zeiten wird ein Nachtzuschlag von 20,00 EUR fällig. Verspätungen werden pro Zusatztag mit 10,00 € pro Tag berechnet.

1.1 Gepäck, Sperrige Gegenstände
Für sperriges Gepäck (Kinderwagen (kein Buggy – Definition Buggy: er ist wie ein Sonnenschirm an die Seite zu stecken und benötigt keinen eigenen Platz wie ein Koffer), Surfbrett, Fahrrad, Hundebox o.ä) ist ein Aufpreis zu bezahlen. Kleines Sperrgepäck wird mit 10,00 € pro Stück und Strecke berechnet. Großes Sperrgepäck wird mit 20,00 € pro Stück und Strecke berechnet. Fahrräder und ähnlich große Gepäckstücke können nur nach vorheriger Absprache transportiert werden. Generell können Sie pro Person einen Koffer und ein Handgepäck mitnehmen. Weitere Gepäckstücke werden ebenfalls berechnet.

2. Preis und Bezahlung:
Die Parkgebühren beziehen sich auf ein Fahrzeug.
Die Parkgebühren ergeben sich aus einer gesonderten Preisliste. Der Anreisetag und der Abreisetag wird jeweils als 1 separater Parktag berechnet. Im Parkpreis ist ein kostenloser Transfer inbegriffen (bis 4 Personen pro Fahrzeug).
Eine Zahlungsbestätigung wird Ihnen direkt ausgehändigt. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail.
Der Parkpreis ist sofort nach dem Einstellen des Fahrzeuges in bar, mit EC oder Kreditkarte sowie Apple/Android Pay zu bezahlen. Eine Zahlung im Vorfeld ist via PayPal möglich.
Fly Away Service behält sich ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2.1 Stornierung
Eine Stornierung des Parkplatzes ist bis 24 Stunden vor Abflug ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail oder Brief; Anschrift s. “Impressum”) kostenfrei möglich, danach werden 50% der Parkgebühr erhoben. Sollte im Vorfeld eine Zahlung via PayPal geleistet worden sein, wird eine Stornierungsgebühr von 1,50 EUR fällig. Diese wird bei der Rückzahlung automatisch abgezogen.

Haben wir bis zum Abflugzeitpunkt keine schriftliche Stornierung erhalten, werden 100 % der gesamten Parkgebühr fällig, sofern eine anderweitige Vermietung des Parkplatzes nicht mehr möglich war. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

2.2 Frühzeitige Rückreisen
Muss die Urlaubsreise zu einem früheren Zeitraum abgebrochen werden als gebucht, besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung der Parkgebühr. Änderungen der Rückreisedaten müssen mindestens 12 Stunden vor Ankunft und schriftlich an info@flyaway-service.de gerichtet werden. Anrufe und SMS Nachrichten an die Shuttlenummer können nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten eine neue verbindliche Buchungsbestätigung per E-Mail.

3. Benutzungsbestimmungen:
Der Mieter hat sich an die allgemeinen Verkehrsbedingungen zu halten.
Der Mieter hat den Anordnungen des Personals von Fly Away Service Folge zu leisten.
Die Nutzungsbedingungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, Lagerung von Treibstoffen und andere feuergefährliche Gegenstände ist strengstens untersagt. Eine Reparatur bzw. eine Wagenpflege ist nicht gestattet. Erfolgen für diese Zuwiderhandlungen Schäden gehen diese vollständig zu Lasten des Mieters.
Schäden, die durch einen undichten Tank herbeigeführt werden, müssen ebenfalls vom Verursacher bezahlt werden.
Auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen verboten.

4. Einstelldauer:
Die Einstelldauer beträgt max. 8 Wochen. Diese kann durch Fly Away Service jedoch durch eine Sonderbereinbarung verlängert werden. Dies hat aber schriftlich vor der Einstellung zu erfolgen.
Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist Fly Away Service berechtigt das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zu entfernen. Für die bis dahin entstandenen Parkgebühren hat ebenfalls der Mieter aufzukommen.
Der Mieter ist verpflichtet sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Flächen zu parken.

 
5. Haftung:

5.1 Haftung durch Verspätung
Fly Away Service haftet nicht für eine eventuelle verspätete Ankunft am Abflughafen, falls der Flug dadurch nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Der Kunde hat sich spätestens 15 Minuten vor dem Eintreffen auf dem Parkplatz zu melden. Verspätungen von mehr als 10 Minuten sind sofort zu melden, ansonsten kann kein zuverlässiger und ordnungsgemäßer Service angeboten werden.

5.2 Haftung allgemein
Fly Away Service haftet für alle Schäden, die von Ihr und Ihrem Personal verschuldet wurden. Die Haftung von Fly Away Service ist auf Vorsatz und grob fahrlässig beschränkt. Dieses gilt auch für die Angestellten bzw. Beauftragten.
Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für Schäden aller Art am Fahrzeug ist der Mieter selbst haftbar. Schäden durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen und werden vom Mieter anerkannt.
Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch Ihn selbst, seinen Angehörigen oder seinen dazugehörigen Personen verursacht werden.

Wir haften nicht für Schäden, die durch Verschmutzung nicht ersichtlich sind, bzw. absichtlich verwschwiegene Altschäden. In diesem Fall behalten wir uns vor eine Anzeige wegen Betrugs zu erstatten.

Für Glasschäden wird keine Haftung übernommen.

Der Kunde muss seine Schadenserstzansprüche unverzüglich vor dem Verlassen des Stellplatzes gegenüber Fly Away Service melden. Danach können die Schäden nicht mehr angenommen werden.
Die Anerkennung eines Schadens kann ausnamslos nur von der Geschäftsleitung erfolgen.

5.3 Haftung bei falschen und nicht korrekten Angaben
Fly Away Service ist nicht haftbar, wenn der Kunden bei seiner Reservierung falsche bzw. nicht korrekte Angaben macht. Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Abholung kann dann nicht gewährt werden, wenn falsche Uhrzeiten oder Flugnummern angegeben werden. Es können unter Umständen Zusatzkosten anfallen. Der Kunde kann keine Ansprüche stellen.

5.4 Haftung für eingestellte Fahrzeuge mit Valetservice
Die Benutzung des Parkhauses geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht der FlyawayService.de besteht weder für Fahrzeuge noch deren Inhalt. FlyawayService.de haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer Angestellten oder Beauftragten.
Erkennbare Schäden sind aus Nachweisgründen vor Verlassen des Übergabestandortes unverzüglich und persönlich bei den Mitarbeitern oder der Geschäftsführung anzuzeigen.

6. Sicherheitsbestimmung:
Aus Sicherheitsgründen bzw. organisatorischen Gründen muss in der Fahrzeugschlüssel eventuell bei Fly Away Service hinterlegt werden. Der Fahrzeugschlüssel wird sicher deponiert. Das Fahrzeug muss bei einem Notfall und dergleichen entfernbar sein. Ob eine Fahrzeugschlüsselabgabe erforderlich ist, erfährt der Kunde bei der Fahrzeugabgabe.
Bei Abgabeverweigerung des Schlüssels, ist FlyAwayService berechtigt das Einstellen des Fahrzeuges zu verweigern!

7. Kommunikation
Alle Buchungen werden mittels Buchungsbestätigung per E-Mail bestätigt je nach Parkplatzart erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einem Zu- und Ausfahrtsticket, diese Dokumente sind ausgedruckt oder abrufbar auf einem Smartphone mitzuführen.
Zur Qualitätsicherung erhalten Sie nach jedem Transfer eine E-Mail mit der Bitte um Bewertung der Serviceleistung.

8. Sondervereinbarungen:
Sondervereinbarungen und Abweichungen der AGB`s erfolgen der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die komplette Unwirksamkeit der gesamten AGB´s zur Folge.

Gerichtsstand ist Nürtingen.